Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen keine Rechtswahl fest.
Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Yachtchartervertrag und den Geschäftsbedingungen der Chartergesellschaft. Diese AGB gelten nur ergänzend und nur insoweit, als sie nicht im Widerspruch zu diesen stehen.

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese AGB gelten für alle durch Umbrella Yacht s.r.o., ID-Nr.: 02992116, Pramenná 3, 148 00 Praha 4, Tschechische Republik, eingetragen beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 171300 (nachfolgend „UMYA“), vermittelten Yachtcharter für ausländische Chartergesellschaften.

1.2. Diese AGB sind Bestandteil des Yachtchartervertrags oder eines anderen Vertrags, der zwischen dem Charterer und der Chartergesellschaft, vertreten durch UMYA als Vermittler, abgeschlossen wird (nachfolgend „Yachtchartervertrag“).
Unter „Yacht“ wird jedes zur Seefahrt bestimmte Wasserfahrzeug verstanden – Segelyacht, Katamaran, Motorkatamaran, Motorboot, Jetski oder ähnliches.

2. VERTRAGSPARTNER DES YACHTCHARTERS

2.1. Vertragspartner (im Folgenden „Vertragsparteien“) sind:
a) die Chartergesellschaft, die den Yachtcharter direkt anbietet, vertreten durch die Reiseagentur UMYA als Vermittler (nachfolgend „ChartSpol“);
b) der Kunde, natürliche oder juristische Person (nachfolgend „Charterer“).

2.2. Das Vertragsverhältnis zwischen ChartSpol und dem Charterer unterliegt dem Yachtchartervertrag, den Geschäftsbedingungen von ChartSpol und diesen AGB, soweit letztere nicht im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen von ChartSpol stehen. Die Geschäftsbedingungen von ChartSpol haben stets Vorrang.

2.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand richten sich nach dem Yachtchartervertrag und den Geschäftsbedingungen von ChartSpol. Diese AGB gelten nur ergänzend und ändern die Rechtswahl oder den Gerichtsstand nicht.

3. GEGENSTAND DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die Vermietung einer Yacht an den Charterer, vermittelt durch UMYA. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, soweit nicht die Geschäftsbedingungen von ChartSpol gelten.

4. VERTRAGSABSCHLUSS

4.1. Das Vertragsverhältnis entsteht mit der Bestätigung der Buchung durch ChartSpol oder UMYA oder mit der Unterzeichnung des Yachtchartervertrags.
Bei Fernabsatzverträgen sendet UMYA dem Charterer den Vertrag per E-Mail im Namen von ChartSpol.

4.2. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Charterer und ChartSpol.
UMYA handelt als Vermittler im Namen von ChartSpol. Rechte und Pflichten entstehen ausschließlich zwischen ChartSpol und dem Charterer.

4.3. Durch Unterzeichnung des Vertrags bzw. durch Nicht-Erhebung von Einwänden innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt bestätigt der Charterer, dass er den Vertragsinhalt kennt und ihm zustimmt.

4.4. Durch die Unterzeichnung des Yachtchartervertrags verpflichtet sich ChartSpol, die vereinbarte Charterleistung im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität bereitzustellen.

4.5. Zahlt der Charterer den Mietpreis nicht fristgerecht, ist ChartSpol berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.6. Die Reservierung der Yacht wird mit Abschluss des Yachtchartervertrags verbindlich.

5. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Der Charterpreis umfasst die Miete der Yacht einschließlich Ausstattung, gesetzlicher Versicherung und Serviceleistungen des Stützpunkts von ChartSpol.
Kraftstoff, Hafengebühren und sonstige Betriebskosten gehen zu Lasten des Charterers, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.2. Zahlungen gelten als erfolgt, sobald der Betrag auf dem Bankkonto von UMYA gutgeschrieben oder bar bzw. per Karte bezahlt wurde.

5.3. ChartSpol kann eine Anzahlung zwischen 5 % und 50 % des Charterpreises verlangen.

5.4. Der Charterer ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von zwei Werktagen nach Vertragsabschluss auf das Konto von UMYA zu leisten.
Bankgebühren werden zwischen den Parteien hälftig geteilt. UMYA muss den vollständigen Betrag gemäß Vertrag erhalten.

5.5. Die Nichteinhaltung von Zahlungsfristen berechtigt ChartSpol zum sofortigen Rücktritt und zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe.

5.6. Entdeckte Preisfehler dürfen ohne Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags korrigiert werden.

6. RECHTE UND PFLICHTEN DES CHARTERERS

Der Charterer hat Anspruch auf ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, auf alle wesentlichen Informationen über die Charter sowie auf Vertragsrücktritt gemäß Artikel 9 und auf Reklamation bei mangelhafter Leistung.

Der Charterer verpflichtet sich, ChartSpol und UMYA alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen, die Zahlungsbedingungen einzuhalten, Sicherheitsvorschriften zu befolgen, die maximale Personenzahl nicht zu überschreiten, die Yacht pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden.

Der Skipper muss über eine gültige Lizenz und ausreichende Kenntnisse verfügen. Die Yacht darf ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt werden, nicht zu kommerziellen Zwecken oder zur Weitervermietung.

7. RECHTE UND PFLICHTEN VON CHARTSPOL

ChartSpol ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und im vereinbarten Umfang zu erbringen und den Charterer wahrheitsgemäß über alle relevanten Umstände zu informieren.

ChartSpol ist nicht verpflichtet, Leistungen über den Vertrag hinaus zu erbringen.

8. STORNIERUNG UND VERTRAGSÄNDERUNGEN

ChartSpol ist berechtigt, den Charter gemäß ihren Geschäftsbedingungen zu stornieren. Wenn möglich, wird eine Ersatzyacht angeboten.

Änderungen auf Wunsch des Charterers sind nur mit Zustimmung von ChartSpol möglich und können gemäß deren Preisliste berechnet werden.

9. RÜCKTRITT UND STORNOGEBÜHREN

Der Charterer kann vor Beginn der Charter jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Bei Rücktritt ohne triftigen Grund gilt:

  • mehr als 35 Tage vor Charterbeginn: 50 % des Charterpreises,

  • weniger als 35 Tage vor Charterbeginn: 100 % des Charterpreises.

Findet ChartSpol einen Ersatzcharter, kann sie nach eigenem Ermessen einen Teilbetrag nach Abzug entstandener Kosten erstatten.

10. REKLAMATIONEN

Bei mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung hat der Charterer das Recht, eine Reklamation einzureichen.

Diese ist direkt bei ChartSpol spätestens bei der Rückgabe der Yacht geltend zu machen, andernfalls unverzüglich über UMYA.

ChartSpol oder UMYA bearbeiten Reklamationen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang, sofern keine andere Frist vereinbart ist.

11. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Charterer mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch ChartSpol und UMYA in dem für den Vertragsabschluss und die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang einverstanden – in Übereinstimmung mit der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) und dem tschechischen Gesetz Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail an info@umbrellayacht.com widerrufen werden.

Der Charterer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch.

12. ÜBERGABE UND RÜCKGABE DER YACHT

Die Yacht wird dem Charterer in sauberem und betriebsbereitem Zustand gemäß dem Übergabeprotokoll (Check-in) übergeben.

Der Charterer ist verpflichtet, den Zustand der Yacht bei Übergabe zu prüfen und eventuelle Mängel zu melden.

Bei der Rückgabe (Check-out) muss die Yacht in einem dem normalen Gebrauch entsprechenden Zustand übergeben werden.

Eine Kaution gemäß Vertrag dient zur Deckung möglicher Schäden oder Selbstbeteiligung der Versicherung.

13. VERSICHERUNG

Die Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert (mit Selbstbeteiligung).Persönliche Gegenstände und die Crew sind nicht versichert; es wird empfohlen, eine Reiseversicherung mit Zusatzdeckung für Yachting abzuschließen.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese AGB treten am 1. Juli 2017 in Kraft und bilden einen integralen Bestandteil des Yachtchartervertrags zwischen Charterer und Chartergesellschaft.